SPD Degerloch unterstützt Radentscheid Stuttgart politisch

Veröffentlicht in Kommunalpolitik

"Die SPD Degerloch unterstützt das politische Anliegen des Bürgerbegehrens für ein fahrradfreundliches Stuttgart." Diesen Beschluss hat die SPD Degerloch nach ausführlicher Vorstellung der Initiative sowie lebhafter Diskussion auf ihrer Mitgliederversammlung am 19. Juni 2018 einstimmig gefasst.

Etwa 30 Mitglieder sind am gestrigen Dienstag zur turnusgemäßen Mitgliederversammlung  der SPD Degerloch zusammengekommen. Erster Punkt der Tagesordnung war die Vorstellung des Bürgerbegehrens für einen Radentscheid in Stuttgart. Gekommen waren mit Paula Brendel und Thijs Lucas zwei der Initiatoren des Bürgerbegehrens, um die Ziele ihrer Initiative und den aktuellen Status vorzustellen. Die insgesamt 11 Ziele, die darlegen, mit welchen Maßnahmen der Radverkehr in der Landeshauptstadt nicht nur verbessert, sondern überhaupt erstmal ins Rollen gebracht werden soll, kann man hier online nachlesen.  

Politisch spricht nach unserer Ansicht rein gar nichts gegen diese Maßnahmen, die pro Jahr knapp 20 Millionen Euro kosten sollen. Aktuell investiert die Stadt knapp 5 pro Jahr in den Radverkehr. Auch wir sehen das Fahrrad als wichtigen und bisher in Stuttgart kaum genutzten Verkehrsträger, um die eklatanten Mobilitätsprobleme in der Stadt einer Lösung näher zu bringen.

Gewisse Bedenken haben wir allerdings mit dem Format der Aktion, also mit dem Bürgerbegehren an sich. Grob gesagt läuft ein solches nach der neuen Gesetzeslage folgendermaßen ab

  • Es müssen mindestens 20.000 wahlberechtigte Stuttgarter BürgerInnen mittels Unterschrift das Begehren unterstützen. Das klingt nicht viel, sind aber etwa 5% der WahlbürgerInnen. Das entspricht im übrigen etwa dem Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr. Aktuell hat die Initiative etwa 1.300 Unterschriften zusammen, in den 10 Tagen seit Start der Sammelaktion.
  • Sollten mehr als 20.000 Unterschriften von UnterstützerInnen geleistet werden, wird der Text des Radentscheids der Stadtverwaltung vorgelegt. Diese prüft, ob juristisch alles in  Ordnung ist. Hier liegt unserer Meinung der Hase im Pfeffer. Denn ein Bürgerbegehren ist unter anderem nur dann zulässig, wenn die Maßnahmen, deren Umsetzung verlangt wird, konkret und mit Kosten unterlegt sind. Die Initiative hat nach eigener Aussage ihren Text zwar anwaltlich prüfen lassen, aber wir bezweifeln, ob das so durchgeht. Sollten nämlich die Juristen der Stadtverwaltung zu dem Urteil kommen, dass das Bürgerbegehren so nicht rechtens ist, ist die Sache vom Tisch. Dagegen kann zwar Widerspruch eingelegt und geklagt werden, aber die Aussichten bleiben vage. 
  • Wenn die 20.000 UnterstützerInnen geprüft sind und rechtlich alles im grünen Bereich ist, dann befasst sich der Gemeinderat mit der Angelegenheit. Er kann nun einfach ebendas beschließen, was in dem Radentscheid gefordert wird. Alles gut.
  • Findet sich keine Mehrheit im Gemeinderat, kommt es zu einem Bürgerentscheid, d.h. der Bürgerschaft wird der Text zur Abstimmung mit Ja oder Nein vorgelegt. Die gestellte Frage wird in dem Sinne entschieden, indem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde. Diese Mehrheit muss mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten betragen. Wird das Quorum nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat über die Angelegenheit. Die Initiative ist bestrebt, den Prozess so zu takten, dass diese Abstimmung zusammen mit der Kommunalwahl im Mai 2019 stattfinden kann. 

Politisch finden wir die Initiative für ein fahrradfreundliches Stuttgart gut und richtig und unterstützenswert. Ob das Bürgerbegehren in der Form erfolgreich sein kann, da haben wir allerdings so unsere Zweifel. Der Teufel steckt hier im Detail.  

Foto von links: Thijs Lucas und Paula Brendel vom Radentscheid Stuttgart sowie unser Genosse David Hebbeker, der den Kontakt zur Initiative hergestellt hat.

Links:

Radentscheid Stuttgart

Infos zum Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Baden-Württemberg

 

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